Leistungen Anwaltschaft

Leistungs- und Tätigkeitsbeschreibung im Bereich Anwaltschaft

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und Vertretung von Unternehmen jeder Größenordnung. Wir arbeiten in diesem Bereich aber auch mit Verbänden, Kommunen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern zusammen. Dabei unterstützen wir Geschäftsführungen, Personal- und Rechtsabteilungen, sowohl bei größeren Umstrukturierungen als auch bei alltäglichen arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen wie Versetzungen, Abmahnungen und Kündigungen. Mit unseren langjährigen Erfahrungen helfen wir, Zielvorstellungen der Entscheidungsträger möglichst effizient, aber auch mit der notwendigen Achtsamkeit für den sensiblen Personalbereich umzusetzen.

Personalverantwortliche von Unternehmen werden von uns in der Zusammenarbeit mit Betriebs- und Personalräten erfolgsorientiert beraten; wir unterstützen die Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen und beteiligen uns an Tarifverhandlungen.

Sämtlichen Formen von arbeitsgerichtlichen Verfahren, Klageverfahren und Beschlussverfahren genauso wie betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstellenverfahren werden von uns in enger Abstimmung mit der Mandantschaft betrieben. Unter Berücksichtigung der jeweils neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung entwerfen wir Arbeitsverträge und sonstige arbeitsrechtliche Vereinbarungen.

Unverzichtbarer Bestandteil einer erfolgreichen Mandatsbeziehung im Bereich des Arbeitsrechtes ist eine vertrauensvolle und dauerhafte Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Personen. Insbesondere bei notwendigen Veränderungsprozessen lassen sich in enger Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern aufgrund unserer langjährigen Erfahrung zukünftige Problemgestaltungen oftmals früh erkennen und schon vorab zielgerichtete Lösungskonzepte entwickeln.

Selbstverständlich stehen wir auch Arbeitnehmern mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer hohen Fachkompetenz mit Rat und Tat zur Seite.

Baurecht

Im Bereich des privaten Baurechts beraten und vertreten wir Bauträger, Generalunternehmer, Bauunternehmer, Architekten, Handwerker und private Bauherren. Der Fokus professioneller baurechtlicher Beratung liegt dabei stets auf einer Vermeidung von Gerichtsprozessen.

Das Tätigkeitsspektrum reicht von Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung bis hin zum Nachtragsmanagement. Wir bieten mit Beratungen zu Abrechnungs- und Vergütungsfragen, Mängel- und Gewährleistungsstreitigkeiten, Vertragsabwicklung, Haftungsstreitigkeiten sowie vergaberechtlichen Aspekten eine vollumfassende rechtliche Begleitung des gesamten Bauablaufs.

Erbrecht

Ob bei der Gestaltung eines eigenen Testaments oder der Frage, wer Erbe geworden ist – im erbrechtlichen Bereich beraten wir Testierende, Erben und Pflichtteilsberechtigte in sämtlichen Konstellationen. Unser Fokus liegt dabei stets darauf, die Vorstellungen und Ansprüche unserer Mandanten rechtssicher durchzusetzen. Wir beraten in diesem Zusammenhang auch bei der Entscheidung, ob ein Erbe angetreten oder ausgeschlagen werden sollte, begleiten Erbengemeinschaften bei der Auseinandersetzung und setzen Pflichtteilsansprüche durch. Unsere Beratung in diesem sensiblen Bereich wird ergänzt durch die Berücksichtigung zunehmend relevanter werdender internationaler Bezüge, insbesondere zum EU-Ausland.

Familienrecht

Das Familienrecht betrifft den Kern des Privatlebens. Es ist im Streitfall entscheidend für die Zukunft, in persönlicher wie auch wirtschaftlicher Hinsicht. So beinhaltet es im Trennungs- oder Scheidungsfall eine Vielzahl an Regelungen zu den essentiellen Bereichen des Zugewinn- und Versorgungsausgleichs, des Trennungs- und des nachehelichen Unterhalts, des Kindesunterhalts sowie des Sorge- und Aufenthaltsrechts für gemeinsame Kinder. Es greift tiefer als jedes andere Rechtsgebiet in das weitere Leben und die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Personen ein. Umso wichtiger sind eine professionelle Beratung und Vertretung.

Wir stellen nicht nur den Scheidungsantrag, sondern stehen unseren Mandanten in allen Bereichen des Familienrechts außergerichtlich wie auch gerichtlich im akuten Konfliktfall oder auch vorsorglich zur Seite. Unser vorrangiges Ziel ist es dabei stets, außergerichtlich die für unsere Mandanten bestmögliche gütliche Regelung in Form einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu erreichen.

Gewerbliches und privates Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht

In den Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir neben Mietern und Vermietern insbesondere auch Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaften. Unsere in diesen Bereichen langjährige Erfahrung ist die Gewähr für eine umfassende Unterstützung bei der Beantwortung und der Lösung sämtlicher mietrechtlicher und das Wohnungseigentum betreffende Fragestellungen.

Im Mietrecht helfen wir unter anderem beim Formulieren oder Prüfen von Miet- und Pachtverträgen, beraten bei der Durchführung von Mieterhöhungen oder Mietminderungen, bei der Kündigung von Mietverträgen und vertreten unsere Mandanten bei Räumungsklagen oder sonstigen mietrechtlichen Rechtsstreitigkeiten.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts umfasst unsere anwaltliche Tätigkeit insbesondere das Abfassen von Verwalterverträgen sowie die Klärung sämtlicher Rechtsfragen rund um die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen.  Ferner stehen wir unseren Mandanten mit unserer langjährigen Erfahrung bei der Klärung aller sich aus dem Verhältnis der Wohnungseigentümer zur Hausverwaltung bzw. der Wohnungseigentümer untereinander stellenden Rechtsfragen zur Seite. Dies umfasst u.a. die Prüfung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung sowie die Durchführung von Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen, die Klärung von Haftungsfragen sowie die Beantwortung der bei Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum auftretenden Rechtsfragen.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir betreuen unsere Mandanten in allen Bereichen des Handelsrechts. Dabei liegt, neben der Beratung in allgemeinen handelsrechtlichen Fragen, einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte insbesondere im Bereich des Vertriebsrechts. Wir gestalten Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge und andere Vertriebsvertragsverhältnisse; wir setzen Ansprüche und Rechte während der Vertragslaufzeit sowie nach Beendigung durch.

Im Gesellschaftsrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gründung, Führung und Leitung von Gesellschaften (z.B. GbR, GmbH, KG oder AG) aber auch bei deren Umwandlungen, Auflösung oder Beendigung. Unabhängig von privaten oder notariellen Formen der Gründung und den notwendigen Eintragungen in das Handelsregister begleiten wir unsere Mandanten aber auch bei allen im Laufe der Betätigung entstehenden Fragen und Änderungsbedürfnissen. Dies reicht von der Geschäftsführung über die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander bis hin zu notwendig werdenden Änderungen und Anpassungen bei der Gesellschaft selbst (Änderung der Rechtsform, Kapitalerhöhung, Aufnahme neuer Teilhaber, Beendigung und Abwicklung etc.).

All diese Themengebiete bearbeitet unsere Kanzlei seit vielen Jahren umfassend und wir sind stolz darauf, vom Einzelkaufmann bis zum großen mittelständischen Unternehmen zahlreiche Geschäftskunden zu unseren Auftraggebern zählen zu dürfen.

Haftungs- und Schadensrecht

Unser Tätigkeitsspektrum im Bereich des Haftpflicht- und Schadensrechts umfasst die Beratung und gerichtliche Vertretung unserer Mandanten in allen Unfall- und Schadensangelegenheiten, sei es im Straßenverkehr oder als Fußgänger, im öffentlichen oder im privaten Raum. Gegenstand von Schadenersatzansprüchen können dabei neben dem klassischen Sachschaden auch Nutzungsausfallschäden, entgangener Gewinn bzw. Erwerbsminderungsschäden, Behandlungskosten und Schmerzensgeldansprüche sein. All diese möglichen Ansprüche eines Geschädigten gilt es zu prüfen und gegenüber dem Schadensverursacher oder dessen Versicherung durchzusetzen. Selbstverständlich umfasst unsere Tätigkeit auch die Prüfung und Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen.

Wir vertreten die Anliegen unserer Kunden außergerichtlich, insbesondere gegenüber Versicherungen, nötigenfalls aber auch vor Gericht.

Immobilienrecht

Neben unserer umfangreichen notariellen Tätigkeit im Bereich des Immobilienrechts (An- und Verkauf von Immobilien, Übergabe an Kinder, Aufteilung in Eigentumswohnungen, Belastung mit Rechten) sind wir selbstverständlich auch anwaltlich im Bereich des Immobilienrechts tätig.

So beraten wir Käufer und Verkäufer im Rahmen von Immobilientransaktionen, was insbesondere die Prüfung und Gestaltung von Immobilienkaufverträgen umfasst. Wir begleiten unsere Mandanten mit unserer langjährigen Erfahrung und großen Expertise von der Vertragsanbahnung bis hin zur vollständigen Abwicklung des Kaufvertrages. Auch die Prüfung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei Sach- und Rechtsmängeln der neu erworbenen Immobilie sowie die Beratung in allen weiteren Rechtsfragen im Zusammenhang mit Grund und Boden fallen in unser Tätigkeitsspektrum. Die Grenzen zu anderen Rechtsgebieten, beispielsweise dem öffentlichen und privatem Baurecht oder auch dem Nachbarschaftsrecht, sind hierbei häufig fließend, wobei unsere Mandanten von der umfassenden Beratungskompetenz unserer Anwälte – auch in diesen angrenzenden Rechtsgebieten – profitieren.

Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Schutzrechte und IT

Unser Beratungsspektrum im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes umfasst sowohl Markenrecht und Urheberecht als auch wettbewerbsrechtliche Fragen und Auseinandersetzungen.

Insbesondere sind wir dabei im Bereich von Rechtsverletzungen im Internet tätig. Providerverträge mit Telefon- und Internetanbietern, Online-Einkäufe, Bild- und Film-Downloads und Veröffentlichungen in den medialen Plattformen, Datenschutz, Persönlichkeitsverletzungen, Marken- und Wettbewerbsverletzungen betreffen Rechtsgebiete, in denen Rechteinhaber und User schnell in Situationen geraten können, in denen qualifizierte Rechtsberatung nötig ist. Auch bei Geschäften über das Internet mit Fragen zur Gewährleistung und Haftung, die Teilnahme an Tauschbörsen mit der Gefahr von Urheberrechts- und Patentschutzverletzungen sowie das Risiko strafrechtlicher Verfolgung ist juristischer Beistand erforderlich.

Unsere Anwälte haben sich in langjähriger Praxis ein Fachwissen erworben, das es ihnen ermöglicht, sehr erfolgreich die Interessen ihrer Mandanten außergerichtlich und gerichtlich sowohl beim geltend machen eigener wie auch bei der Abwehr fremder Forderungen wahrzunehmen.

Medizin- und Arzthaftungsrecht

Das Medizin- und Arzthaftungsrecht umfasst neben den Bereichen des klassischen Arzthaftungsrechts unter anderem auch die Gebiete des ärztlichen bzw. zahnärztlichen Gebührenrechts (GOÄ/GOZ), des Arzneimittel- und Medizinproduktrechts, des Krankenhausrechts sowie des Apothekenrechts. Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im Bereich der Arzthaftung, wobei wir insbesondere namhafte Kliniken und Ärzte mit wiederkehrendem Erfolg vertreten.

Wir stehen unseren Mandanten aber selbstverständlich auch darüber hinaus in allen weiteren Bereichen des Medizinrechts persönlich und kompetent zur Seite. Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir insbesondere bei allen Fragen des ärztlichen Gebührenrechts, des Krankenhausrechts, des Apothekenrechts, des Vertragsarztrechts und des Arzneimittel- und Medizinproduktrechts. Ferner gestalten und prüfen wir u.a. Verträge zwischen Ärzten in freier Praxis, Verträge zum Verkauf von Praxen und beraten in allen Fragen des Arbeits- und Dienstrechts im Gesundheitswesen.

Vertragsrecht

In der modernen Gesellschaft ist nahezu das gesamte Leben durch Verträge geregelt und bestimmt. Die klassischen Vertragsarten wie z.B. Kauf-, Werk-, Miet- und Pachtverträge sind im Gesetz geregelt und bilden u.U. eigene Rechtsgebiete, z.B. das Bau- oder Mietrecht.

Angetrieben vom Wandel der Gesellschaft und der zunehmenden Digitalisierung haben sich neben den klassischen Vertragstypen aber auch eine Vielzahl an vertraglichen Mischformen wie. z.B. Franchiseverträge, Leasingverträge oder Softwareverträge herausgebildet, welche durch das Gesetz nicht oder nur rudimentär geregelt sind. Die zunehmende Internationalisierung im Bereich des Warenverkehrs führt darüber hinaus zu immer neuen Herausforderungen im Bereich der Vertrags- und AGB-Gestaltung.

Unsere Tätigkeit im Bereich des Vertragsrechts umfasst dabei insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ferner stehen wir unseren Mandanten mit unserer langjährigen Erfahrung auch bei der Prüfung und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche sowie bei der Rückabwicklung bzw. Beendigung von Verträgen durch Anfechtung, Widerruf, Rücktritt oder Kündigung zur Seite.

Verwaltungsrecht

Wir unterstützen in allen Bereichen des Verwaltungsrechts. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen dabei im Bereich des Öffentlichen Baurechts und der Kommunalberatung. So beraten und vertreten wir unsere Mandanten in jedem Stadium von Baugenehmigungsverfahren, beraten in bauplanungsrechtlichen Fragen, begleiten Bauleitplanverfahren und vertreten Bauherren, Baunachbarn und die öffentliche Hand in Rechtsstreitigkeiten.

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit im verwaltungsrechtlichen Bereich liegt in der Kommunalberatung. Wir stehen Städten und Gemeinden bei der Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben zur Seite – regelmäßig im Rahmen langjähriger Zusammenarbeit. Mit unserer Kompetenz und Erfahrung stehen wir der öffentlichen Verwaltung in jedem juristischen Belang zur Seite und sind erster Ansprechpartner, sobald externe Expertise erforderlich ist.

Verkehrsrecht

Ob bei der Abwicklung eines Verkehrsunfallschadens, der Durchsetzung von Schmerzensgeld, der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide oder auch bei der Rückabwicklung von Kfz-Kaufverträgen – wir stehen unseren Mandanten in all diesen Bereichen kompetent und persönlich zur Seite.

Unsere langjährige Erfahrung ist Garant für das bestmögliche Ergebnis. Gerade in den Bereichen der Abwicklung von Unfallschäden, der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und der Abwehr von Bußgeldbescheiden verfügen wir über eine umfangreiche und langjährige Erfahrung, welche gepaart mit dem großen und persönlichen Einsatz unserer Anwälte den Erfolg unserer Mandanten sicherstellt. Zu unseren Mandanten in diesem Bereich zählen neben einer Vielzahl von Privatleuten ferner auch Unternehmen und Versicherungen.

Wir begleiten unsere Mandanten stets persönlich und mit größtmöglichem Einsatz im Rahmen der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden, vertreten im Streitfall vor Gericht und stehen für sämtliche Fragestellungen aus dem Bereich des Verkehrsrechts als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Leistungen Notariat

Leistungs- und Tätigkeitsbeschreibung im Bereich Notariat

Immobilienrecht Notariat

Die notarielle Tätigkeit im Bereich des Immobilienrechts umfasst insbesondere die Gestaltung und Beurkundung von Immobilienkauf- bzw. Übergabeverträgen, Bauträgerverträgen, Erbbaurechtsverträgen, Teilungserklärungen zur Bildung von Wohnungseigentum sowie die Bestellung und Löschung von Grundschulden oder anderer Grundstücksbelastungen, wie z.B. von Dienstbarkeiten, Nießbrauchs- oder Vorkaufsrechten.

Über besondere Erfahrung verfügen unsere Notare dabei insbesondere im Rahmen der Aufteilung von Immobilien in Wohn- und Teileigentumseinheiten sowie bei der Gestaltung und Abwicklung von Bauträgerprojekten.

Erbrecht Notariat

Unsere Notare beraten und begleiten bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen sowie Vermögensübertragungen unter Lebenden zur vorweggenommenen Erbfolge und nehmen dafür erforderliche Beurkundungen wahr. Sie begleiten bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, beurkunden Erbscheinsanträge sowie Anträge auf europäische Nachlasszeugnisse und beglaubigen Erbausschlagungen.